12.02.2015
Bundesweite Mitnahme der Kennzeichen bei Wohnortwechsel
Zum 1. Januar 2015 tritt die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme
bei Wohnortwechsel in Kraft. Damit wird die die Pflicht zur Umkennzeichnung
von Fahrzeugen bei Umzug innerhalb Deutschlands aufgehoben.
Der Halter hat dann der für den neuen Wohnsitz/Betriebssitz zuständigen
Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen
weitergeführt werden soll, anderenfalls hat er ein Kennzeichen des
neuen Verwaltungsbezirks etc. zu beantragen.
Oftmals kann man dies sogar ganz bequem online erledigen !!!
Zur Wunschkennzeichenreservierung Enzkreis geht es hier.
Zur Wunschkennzeichenreservierung Stadt Pforzheim geht es hier.