03.01.2017
Neue Regel ab 2017: Die richtige Rettungsgasse
Auf Autobahnen sowie außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Streifen pro Richtung gilt ab 2017: Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es Stillstand gibt, müssen sie eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben bilden. Bei drei oder vier Spuren fahren also die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts. Bisher sollte z.B. bei 4 Fahrspuren die Rettungsgasse in der Mitte gebildet werden. Diese verwirrende Regelung wir somit aufgegeben.