23.02.2015
Tachographen-Pflicht – Neuordnung zum 2. März 2015
Die neue Tachographen-Verordnung der EU für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse wurde Anfang 2014 verabschiedet und tritt – was die gerade für das Handwerk besonders relevanten Regelungen betrifft – bereits zum 02. März d. J. in Kraft (ansonsten zum 02. März 2016). Vom 02. März 2015 an ist der Transport von Material, Ausrüstungen und Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs benötigt, bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern vom Unternehmenssitz (bisher 50 Kilometer) möglich, ohne dass eine Tachographen-Pflicht entsteht. Weitere Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nicht über eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen verfügt und das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist.